Namensänderung der Türkei - Update

International

21.10.2022

Turkey – Türkiye

Die Generalzolldirektion informiert in ihrer Fachmeldung vom 14.10.2022 wie folgt: „Die Türkei hat mitgeteilt, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung "Türkiye" als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

Die Türkei hat darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich diesen Namen zu verwenden.

Um eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. künftig nur noch den Namen "Türkiye" zu verwenden.

Nach Mitteilung der türkischen Behörden wird der bisher verwendete Ländername "Türkei" während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in den v.g. Dokumenten allerdings bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden.“ Die Formularverlage sind über die Änderung informiert.

Quelle: DIHK

Ansprechpartner

Außenwirtschafts- und Zollrecht

Nadine Thieme

E-Mail nadine.thieme@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1320
Fax0341 1267-1126

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