Mit Stichtag 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage
Innovation und Umwelt
08.03.2022
Die EEG-Umlage (EEG bedeutet Erneuerbare-Energien-Gesetz) der letzten Jahre war ganz konkret in den Finanzplanungen hiesiger Unternehmen und Privathaushalte spürbar.
Der Koalitionsausschuss hat nun am 23. Februar 2022 den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht.
Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Milliarden Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags.
Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben.
Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die „Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, „mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
Das betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetz-Umlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchlaufen, auch wenn keine besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss.
Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung.
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