Mildere Mittel als Fahrverbote müssen auch zukünftig die erste Wahl sein!

27.02.2018

Kristian Kirpal, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig, zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Zulässigkeit kommunaler Fahrverbote:

"Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird für die deutsche Wirtschaft zur Bewährungsprobe. Auch wenn in Leipzig und Sachsen derzeit keine Fahrverbote auf der Tagesordnung stehen, müssen viele regionale Unternehmen mit bundesweiten Aufträgen ihre Mobilitäts- und Flottenkonzepte überdenken. Besonders problematisch ist, dass nun ein Flickenteppich von Einzelregelungen in Deutschland droht.

Anzuerkennen ist, dass auch das Bundesverwaltungsgericht auf die Verhältnismäßigkeit hinweist – gerade im Hinblick auf kleine Unternehmen – und den aktuell betroffenen Städten Übergangsfristen auferlegt. Mildere Mittel als Fahrverbote müssen auch zukünftig die erste Wahl zur Verringerung der Luftschadstoffe bleiben. Kommt die neue Bundesregierung demnächst zustande, ist auch diese aufgefordert, Lösungen für nachhaltige Verkehrskonzepte in den Städten zu unterstützen. Dazu gehören eine intelligente Verkehrslenkung, die Stärkung der E-Mobilität, Investitionen in einen leistungsfähigen ÖPNV und die Entwicklung von Smart City-Konzepten."

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