Lkw-Maut: Erstattung aufgrund eines Berechnungsfehlers

Industrie | Bau | Landwirtschaft | Handel | Logistik | Verkehr | Medien | IT | Kreativwirtschaft | Dienstleistungen | Gastronomie | Tourismus | Freizeitwirtschaft | Standortpolitik

08.12.2020

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Lkw-Maut in Deutschland über Jahre auf falscher Grundlage berechnet.

In der Maut sind Kosten für die Verkehrspolizei enthalten, die nach Auffassung des Gerichts in die Verantwortung des Staates fallen. Für Logistikunternehmen bietet sich hieraus ein kleiner Ausgleich für die Belastungen aus der Coronakrise, denn die Unternehmen können sich die zu viel gezahlte Lkw-Maut aus den Jahren 2017 bis 2020 erstatten lassen.

Dabei reicht ein formloser Antrag als Brief oder Fax an das Bundesamt für Güterverkehr, Postfach 190180, 50498 Köln, Fax 0221/5776-1777. Die Anträge müssen datiert und mit einer Unterschrift versehen werden und bis 31.12.2020 eingehen. Weiterhin sollte ein Ansprechpartner im Unternehmen mit E-Mail-Adresse genannt werden. Eine Mautaufstellung und die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge können bereits beigefügt werden, dies ist aber im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich.

Ansprechpartner

Regionale Standortpolitik

Dr. Tilman Schenk

E-Mail tilman.schenk@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1277
Fax0341 1267-1422

Mediathek