Kurzfristige Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge von KMU
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20.08.2020
Kleine und mittelständische Unternehmen können einen Investitionszuschuss für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge sowie deren Infrastruktur (ohne Installationskosten) erhalten.
Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, sofern die Kommune ein Elektromobilitätskonzept bestätigt. Dies ist in vielen Kommunen (bspw. mit Luftreinhalteplänen) der Fall. Gefördert werden Elektrofahrzeuge (keine Hybride) der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (sog. Lieferwagen, Lkw) sowie der damit notwendigen Ladeinfrastruktur ohne Installationskosten. Der Zuschuss bemisst sich nach den Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner und beträgt maximal 40 Prozent (mit KMU-Bonus bis 50 Prozent). Die Fördermittelvergabe erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren, bis die Fördersumme von ca. 50 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Das Antragsverfahren erfolgt online. Die letzte Frist zur Einreichung ist der 14. September 2020.
Ansprechpartner

Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Jens Januszewski
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Fax | 0341 1267-1422 |