Kurzfristiger Förderaufruf für Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen
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17.03.2023
Das Bundesverkehrsministerium hat einen kurzfristigen Förderaufruf für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für gewerbliche Nutzungen gestartet. Anträge können noch bis 8. Mai gestellt werden.
Gefördert wird die Anschaffung von elektrisch angetriebenen Pkw (Fahrzeugklasse M1) zur Personenbeförderung (keine Nutzfahrzeuge) und verschiedenen Leichtfahrzeugen sowie die zugehörige Ladeinfrastruktur. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben gegenüber dem Preis vergleichbarer Verbrennerfahrzeuge zu 40 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Fördersatz auf 50 Prozent erhöht werden.
Zu beachten ist, dass eine Mindestfördersumme 15.000 Euro vorausgesetzt wird. Bei einer Förderquote von 40 Prozent ergibt sich somit, dass die Mehrausgaben gegenüber dem/den Verbrennerfahrzeug/en mindestens 37.500 Euro betragen müssen.
Anträge können bis zum 8. Mai 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.
Ansprechpartner
Regionale Standortpolitik
Dr. Tilman Schenk
tilman.schenk@ | |
Telefon | 0341 1267-1277 |
Fax | 0341 1267-1422 |