Informationen zu Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV
Existenzgründung und Unternehmensförderung | Corona | Hilfen für Unternehmen
12.01.2022
Zum 22. Dezember 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen bei den Corona-Überbrückungshilfen III Plus ihre Ausführungen konkretisiert.
Konkretisiert: FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus“
NEU wurde formuliert: „Im November und Dezember 2021 beeinträchtigen freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre (vgl. 1.2).“
FAQ zu Überbrückungshilfe III Plus
Antragsstart Corona-Überbrückungshilfe IV:
Daneben verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen auf unter folgendem Link auf die seit 07. Januar 2022 mögliche Antragstellung der Corona-Überbrückungshilfe IV für weiter von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Ansprechpartner
Steuern und Gewerberecht
Jens Bierstedt
jens.bierstedt@ | |
Telefon | 0341 1267-1405 |
Fax | 0341 1267-1123 |