Kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer
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07.08.2020
Nachdem die Europäische Kommission geregelt hat, dass Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten, kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer droht, hat der Zoll nun entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Der Zoll weist darauf hin, dass das Formular 1139 (Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen) im bisherigen Umfang vorzulegen ist.
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Jens Januszewski
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