Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
Dienstleistungen | Aus- und Weiterbildung
23.07.2014
Am 1. August 2014 tritt die Änderungsverordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen in Kraft. Sie modifiziert die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2006.
Am 1. August 2014 tritt die Änderungsverordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen in Kraft. Sie modifiziert die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2006.
Von den zuständigen Gremien der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) wurden folgende Eckwerte zur Umsetzung der Teilnovellierung festgelegt:
Zwischenprüfung:
Die letzte Zwischenprüfung nach der alten Verordnung findet im Frühjahr 2015, die erste Zwischenprüfung nach der Teilnovellierung im Herbst 2015 statt.
Abschlussprüfung:
Die erste Abschlussprüfung nach der Teilnovellierung findet im Sommer 2015 statt. Parallel dazu werden von der AkA Prüfungsaufgaben nach der bisherigen Verordnung bis zur Abschlussprüfung Sommer 2017 angeboten, um auch etwaige Wiederholer zu berücksichtigen. Wir bitten dies zu beachten.
Übergang auf das Bedingungswerk PROXIMUS 3:
Von den zuständigen AkA-Gremien wurde weiter festgelegt, dass den IHK-Prüfungen nach der Änderungsverordnung 2014 ausschließlich das neue Bedingungswerk "PROXIMUS 3" und den IHK-Prüfungen nach der Verordnung 2006 ausschließlich das Bedingungswerk "PROXIMUS 2" zugrunde liegt. Dies ist insbesondere bei der Umschreibung von bestehenden Ausbildungsverhältnissen zu beachten.
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Martina Jänicke
martina.jaenicke@ | |
Telefon | 0341 1267-1374 |
Fax | 0341 1267-1426 |