Informationen der Arbeitsagentur: Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld

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25.05.2021

Nachdem im Frühjahr 2020 viele Unternehmen das Instrument der Kurzarbeit genutzt haben, beginnt die Bundesagentur für Arbeit nun mit den Abschlussprüfungen bei Betrieben, deren Angestellte länger als drei Monate nicht mehr in Kurzarbeit sind. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Vorgang.

Mit den frühzeitigen Abschlussprüfungen reagiert die Arbeitsagentur auf die außergewöhnliche Situation zu Beginn der Corona-Pandemie. Viele Betriebe waren mit dem Förderinstrument nicht vertraut und haben erstmals Kurzarbeit beantragt. Daher ist es nicht auszuschließen, dass es – wenn auch ungewollt – zu Fehlern bei den Abrechnungen gekommen ist, die nun ggf. korrigiert werden müssen.

Die Abschlussprüfung erfordert mitunter den Nachweis bestimmter Dokumente (z. B. Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitnachweise). Die Arbeitsagentur setzt bundesweit Sonderprüfteams ein und verfolgt den Anspruch, so unbürokratisch wie möglich vorzugehen. Dennoch stellt die Prüfung eine zusätzliche Belastung für Betriebe dar. Sollten Sie bereits vorab oder während der Abschlussprüfung konkrete Fragen haben, können Sie sich an den zuständigen Arbeitsgeberservice der Arbeitsagentur wenden: Telefon 0800 4 555520 (gebührenfrei)

Die betroffenen Unternehmen wurden oder werden informiert.

Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit eine Handreichung für Unternehmen zusammengestellt, die die wichtigsten Informationen zum Verfahren der Abschlussprüfung beim Bezug von Kurzarbeitergeld beinhaltet (u. a. zu Fristen oder Ablauf der Prüfung). Diese Handreichung stellen wir Ihnen auf der Webseite der IHK zum Download zur Verfügung

Ansprechpartner

Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik

Martin Steindorf

E-Mail martin.steindorf@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1322
Fax0341 1267-1422