IHK zu Leipzig fordert Änderungen am Förderprogramm „Regionales Wachstum“

Standortpolitik

12.11.2021

Die Staatsregierung plant die Fortschreibung der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“. Das Programm, mit dem Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen in den sächsischen Landkreisen gefördert werden, lief Mitte 2021 aus. Die IHK zu Leipzig unterstützt eine Neuauflage, sieht aber Optimierungsbedarf.

In einer Stellungahme hat die IHK zu Leipzig die Planungen begrüßt. So wird eine von der IHK zu Leipzig bereits im Vorjahr geforderte Investitionsuntergrenze in Höhe von 20.000 Euro eingezogen. Zudem soll auch die Modernisierung einer Betriebsstätte förderfähig sein.

Die maximal mögliche Förderhöhe soll 50.000 Euro betragen. Die IHK zu Leipzig fordert einen möglichst niedrigschwelligen Zugang und ein schlankes, vorzugsweise digitales Verfahren. Eigenerklärungen der Antragsteller sollen Nachweise ersetzen, sachfremde Kriterien wie ökologische und soziale Nachhaltigkeit nicht entscheidungsrelevant sein.

Zu rigide sind aus Sicht der Kammer zudem die Förderausschlusskriterien. Eine Konzentration auf von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffene Unternehmen erscheint nicht sinnvoll. Zielsetzung muss eine breite Wirkung in der Fläche sein. Zur Stärkung des ländlichen Raums und der Innenstädte sollten z. B. auch mobile Verkaufseinrichtungen förderfähig sein. Unpassend ist zudem der Ausschluss des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln sowie Getränken, der in vielen Orten zur regionalen Wertschöpfung beiträgt.

Die Stellungnahme wird nun vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den Abwägungsprozess einbezogen. Das Förderprogramm soll nach Aussagen der Staatsregierung nun „schnellstmöglich“ angeboten werden.

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