GRW-Richtlinie in Kraft getreten
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30.06.2022
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist in Kraft.
Diese Richtlinie, kurz GWR RIGA genannt, wirkt rückwirkend zum 1. Januar 2022 aufgrund der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 16. Juni 2022.
Gegenstand der Förderung ist die Sicherung bestehender oder der Aufbau neuer Dauerarbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen, in gemeinnützigen außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie in kleinen, mittleren und großen Unternehmen, betreffend der Definition Kleinstunternehmen.
Die Zuwendungen werden im Rahmen von Projektförderungen sowie von Anteilsfinanzierungen in Form eines Zuschusses gewährt.
Alle konkreten Formulierungen finden Sie hier.
Ansprechpartner

Abteilungsleiter Mitgliederbetreuung
Robert Hentschel
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Fax | 0341 1267-1420 |