Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten
Recht und Steuern
12.01.2021
Am 02.12.2020 ist das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in weiten Teilen in Kraft getreten, nachdem es im Bundesgesetzblatt vom 01.12.2020 ( BGBl I Nr. 56) verkündet worden war.
Die neuen Regelungen, wonach die Abmahnberechtigung nur noch Wettbewerbsvereinen zusteht, die auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aufgeführt sind, treten erst zum 01.12.2021 in Kraft. Zu den wesentlichen Neuerungen des Gesetzes hatten wir in der Novemberausgabe unseres IHK-Magazins ausführlicher berichtet.
Ansprechpartner
Bildungs-, Wettbewerbs- und Planungsrecht
Pierre René Rümmelein
pierrerene.ruemmelein@ | |
Telefon | 0341 1267-1332 |
Fax | 0341 1267-1123 |