Geschäftsklimaindex der sächsischen IHKs mit neuer Bestmarke

Presse

07.02.2017

Die sächsische Wirtschaft präsentiert sich zum Jahresbeginn 2017 in einer sehr positiven und zuversichtlichen Verfassung. Sowohl die Geschäftslage als auch die Geschäftserwartungen der sächsischen Unternehmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert.

Der IHK-Geschäftsklimaindex, der die Einschätzung zur aktuellen Lage und zu den Erwartungen in sächsischen Unternehmen gleichrangig berücksichtigt, steigt zum Jahresbeginn 2017 auf 130 Punkte und erreicht damit eine neue Bestmarke. Demnach ist auch weiterhin ein dynamischer Konjunkturverlauf zu erwarten und die sächsische Wirtschaft dürfte 2017 auf Wachstumskurs bleiben. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Konjunkturumfrage der sächsischen Industrie- und Handelskammern, an der sich 1 860 Unternehmen aus Industrie, Baugewerbe, Einzel- und Großhandel, Dienstleistungen und Verkehr mit mehr als 100 000 Beschäftigten beteiligten.

Insbesondere die Geschäftslage der Unternehmen kann zum Jahresbeginn 2017 überzeugen. 57 Prozent der Unternehmen bewerten ihre aktuelle Lage mit gut. Der Lagesaldo aus guten und schlechten Urteilen erreicht mit +51 Prozentpunkten einen neuen Höchststand. Ein Anstieg ist aktuell auch bei den Geschäftserwartungen der Unternehmen zu beobachten. Insgesamt rechnen neun von zehn Betrieben mit besseren oder gleichbleibenden Geschäften.

Die Branchen

Die Entwicklung der sächsischen Industrie verlief 2016 weitestgehend stabil. Die Geschäftslage hat sich nach einem Rückgang im Frühjahr 2016 wieder erholt. Optimistischer als zuletzt präsentieren sich die Geschäftserwartungen. Trotz steigender Unsicherheiten haben die Unternehmen ihre Prognosen insbesondere auch bei den Exporterwartungen angehoben.

Die Lage im sächsischen Baugewerbe könnte derzeit kaum besser sein. Zwei Drittel der Unternehmen melden eine gute Geschäftslage. Aufgrund hoher Auftragszugänge bleiben auch die Aussichten der Branche freundlich und werden erfahrungsgemäß mit der Frühjahrsbelebung nochmals an Schwung gewinnen.

Auch im sächsischen Dienstleistungsgewerbe ist der Wachstumskurs nicht gefährdet. Die Geschäftsaussichten bleiben für 2017 zuversichtlich. Fast jeder vierte Dienstleister rechnet mit einer Verbesserung der Geschäftslage. Nur jede zehnte Firma ist diesbezüglich skeptisch gestimmt.

Im sächsischen Einzelhandel hat sich die Situation durch ein gutes Weihnachtsgeschäft kräftig verbessert und übertrifft die erst vor einem Jahr erzielte Bestmarke deutlich. Trotz des

Lagehochs sind die Aussichten zurückhaltend. Der starke Wettbewerb und die steigenden Arbeitskosten (Mindestlohn) dämpfen hier die Erwartungen.

Der sächsische Großhandel bewegt sich auf einem stabilen Entwicklungspfad. Er profitiert von der guten Baukonjunktur und von der starken Nachfrage in den konsumnahen Branchen. Die Unternehmen sehen auch ihre Entwicklungschancen günstig. Der Anteil der optimistischen Einschätzungen ist nahezu doppelt so hoch wie der Anteil der pessimistischen.

Nach einer leichten Delle im Frühjahr 2016 hat sich die Situation im sächsischen Verkehrsgewerbe stetig verbessert. Die Geschäfte liefen ausgesprochen gut und führten den aktuellen Lagesaldo auf ein neues Allzeithoch. Mit 77 Prozent erwartet der Großteil der Firmen auch im laufenden Jahr eine gleichbleibende Geschäftslage auf recht hohem Niveau.

Investition und Beschäftigung

Die Investitionsplanungen bewegen sich gegenüber dem Vorjahr kaum. Gut jedes fünfte Unternehmen plant eine Erhöhung seiner Investitionsausgaben. Von gleichbleibenden Investitionsausgaben gehen 47 Prozent der befragten Unternehmen aus.

Die Beschäftigungsperspektiven in den sächsischen Unternehmen bleiben günstig. Dies lassen die aktuellen Personalplanungen erkennen. Mit 19 Prozent plant nahezu jede fünfte Firma, in den kommenden zwölf Monaten zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen. Damit dürfte der Beschäftigungsaufbau im laufenden Jahr eine ähnliche Dynamik entwickeln wie 2016.

Das Risikoradar

Trotz guter Lage und Aussichten gefährden weiterhin vielfältige Risiken den geschäftlichen Erfolg der Unternehmen. So bleiben die Unsicherheiten aufgrund des Brexit und der Unwägbarkeiten der zukünftigen US-Politik im Hinblick auf Handelsbeschränkungen sowie die Einführung von Strafzöllen hoch. Auch den nur beschränkten Zugang zum russischen Markt sehen viele Unternehmen kritisch.

Hinsichtlich der geschäftlichen Risiken wird die Entwicklung der Arbeitskosten – wie schon in den Vorjahren – von den sächsischen Unternehmen am häufigsten genannt. Mit einem deutlichen Sprung nach vorn findet sich der Fachkräftemangel nunmehr bereits auf Rang zwei des Risikoradars wieder. Mit Blick auf den demografisch bedingten Rückgang der Erwerbstätigenzahlen werden Fachkräfteengpässe zunehmen, die durch intelligente Weichenstellung in der sächsischen Bildungspolitik zumindest abgefedert werden können. Aufgrund des gestiegenen Ölpreises gerät aktuell auch die Entwicklung der Kraftstoff-, Energie- und Rohstoffpreise wieder stärker in den Fokus der betrieblichen Risikobetrachtung.

Wirtschaftspolitische Themen und Forderungen

Sächsische Wirtschaftspolitik an globalen Herausforderungen orientieren!
Die Umsetzung des Brexit und die Unwägbarkeiten der zukünftigen US-amerikanischen Handels- und Außenpolitik stellen die sächsischen Unternehmen vor neue Herausforderungen – gehören doch speziell Großbritannien und die USA zu den wichtigsten Exportdestinationen des Freistaates. Angesichts der noch ausbaufähigen Exportaktivitäten der Unternehmen muss auch die Sächsische Staatsregierung ihre Initiativen zur Förderung der Außenwirtschaftskontakte der sächsischen Wirtschaft verstetigen und gemeinsam mit den Kammern unterstützend darauf hinwirken, Zielmärkte unter dem Gesichtspunkt der Risikodiversifizierung zu erschließen.

Sächsisches Schulgesetz zügig verabschieden!
Eine moderne zukunftsorientierte Bildungspolitik ist eine entscheidende Voraussetzung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Unternehmen. Im bisherigen parlamentarischen Verfahren zur Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes wurden die Forderungen der Wirtschaft im Hinblick auf die Stärkung der beruflichen Ausbildung und der besseren Unterstützung bei der Berufsorientierung nicht berücksichtigt. Das Sächsische Schulgesetz ist unter diesen Prämissen vom Sächsischen Landtag nachzubessern, zügig zu verabschieden und schnellstmöglich in Kraft zu setzen.

Netzentgelte endlich bundesweit angleichen!
In den ostdeutschen Bundesländern sind die Netznutzungsentgelte im deutschlandweiten Vergleich besonders hoch. Die von den sächsischen IHKs seit langem geforderte und von der Bundesregierung zugesagte deutschlandweite Angleichung der Netzentgelte für das Übertragungsnetz ist im verabschiedeten Regierungsentwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes nicht mehr enthalten. Die dringend notwendige Entlastung der sächsischen Wirtschaft und eine gerechte Verteilung der Kosten der Energiewende werden nun auf die lange Bank geschoben. Das Gesetz muss deshalb im parlamentarischen Verfahren entsprechend abgeändert werden.

Bürokratisierung der Beschäftigungsverhältnisse stoppen!
Das Entgelttransparenzgesetz bürdet größeren Mittelständlern und großen Unternehmen durch die Verankerung von Auskunfts- und Berichtspflichten neue bürokratische Lasten auf. Zusätzliche Belastungen entstehen auch durch die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Der Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung mit Rückkehrrecht in Vollzeit wird die Planbarkeit des Personaleinsatzes noch stärker einschränken.

Bei der Reform der Insolvenzanfechtung nachbessern!
Nach aktueller Rechtslage kann ein Insolvenzverwalter getätigte Zahlungen durch Anfechtung rückgängig machen – und das rückwirkend bis zu zehn Jahre vor einem Insolvenzantrag. Das birgt für Unternehmen als Gläubiger ein kaum kalkulierbares Rückzahlungsrisiko für abgeschlossene Geschäfte. Um dies zu vermeiden, müssten Unternehmen schon bei ersten, geringsten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Kunden die Zusammenarbeit einstellen. Für die anstehende Reform der Insolvenzanfechtung sieht der Regierungsentwurf eine Anfechtungsfrist von vier Jahren vor. Auch diese Frist ist aus Sicht der Wirtschaft zu lang, deshalb fordern die IHKs die Anfechtungsfrist für Deckungsgeschäfte auf maximal zwei Jahre zu verkürzen.

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