Geändertes Muster für Lohnsteuerbescheinigung 2022 online

Recht und Steuern

27.07.2022

Im Rahmen der Einführung der Energiekostenpauschale (EPP) musste natürlich auch das Muster der Lohnsteuerbescheinigung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geändert werden.

Hier soll der Betrag der vom Arbeitgeber ausgezahlten Energiekostenpauschale eingetragen werden.

Das BMF schreibt dazu: „Entsprechend dem geänderten Muster ist eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben „E“ anzugeben (§ 117 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes). Weitere Änderungen haben sich nicht ergeben.“

Der Ausdruck des geänderten Musters hat das Format DIN A 4.

Die „Bekanntmachung des geänderten Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022“ finden Sie hier.

Das geänderte Muster zur Lohnsteuerbescheinigung 2022 finden Sie hier.

Ansprechpartner

Foto von Uwe Bock - Mitarbeiter Wirtschaftsrecht und Geschäftsfeldmanager Recht und Steuern
Wirtschaftsrecht | Geschäftsfeldmanager Recht und Steuern

Uwe Bock

E-Mail uwe.bock@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1410
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