Geändertes Muster für Lohnsteuerbescheinigung 2022 online
Recht und Steuern
27.07.2022
Im Rahmen der Einführung der Energiekostenpauschale (EPP) musste natürlich auch das Muster der Lohnsteuerbescheinigung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) geändert werden.
Hier soll der Betrag der vom Arbeitgeber ausgezahlten Energiekostenpauschale eingetragen werden.
Das BMF schreibt dazu: „Entsprechend dem geänderten Muster ist eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben „E“ anzugeben (§ 117 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes). Weitere Änderungen haben sich nicht ergeben.“
Der Ausdruck des geänderten Musters hat das Format DIN A 4.
Die „Bekanntmachung des geänderten Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022“ finden Sie hier.
Das geänderte Muster zur Lohnsteuerbescheinigung 2022 finden Sie hier.
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