Für ausländische Arbeitskräfte in Russland ist Sprachtest Pflicht

International

25.09.2014

Ab 1. Januar 2015 treten Änderungen zum Föderalen Gesetz (Nr. 74-З) in Kraft. Eine Arbeitsgenehmigung für Russland setzt künftig einen Sprachtest Russisch und ein entsprechendes Zertifikat voraus.

Das Gesetz sieht jedoch vor, dass einige Kategorien von ausländischen Arbeitnehmern, einschließlich hochqualifizierter Spezialisten, vom Sprachtest befreit sind.

Die meisten ausländischen Staatsbürger sind dazu verpflichtet, sich vor der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung um das entsprechende Sprachzertifikat für Russisch zu bemühen. Dazu verpflichtet sind Bürger aus der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), die für den Russland-Aufenthalt kein Visum benötigen, sowie Personen, die sich in Russland mit einem Jahresvisum aufhalten und nicht zur Gruppe der hochqualifizierten Arbeitskräfte zählen.

Ansprechpartner

Consulting International

Natalia Kutz

E-Mail natalia.kutz@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1245
Fax0341 1267-1420