Für 58 Prozent der sächsischen Unternehmen ist Mindestlohnerhöhung nicht tragbar

Presse | Standortpolitik

09.05.2016

Mit Blick auf eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2017 halten 58 Prozent der befragten Unternehmen eine Anhebung für wirtschaftlich nicht tragbar.

Dies ergab eine Befragung von knapp 2.700 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Sachsens zur individuellen Betroffenheit vom Mindestlohn, zu Anpassungsreaktionen und Beschäftigungseffekten, die von den drei sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Zusammenarbeit mit dem ifo Institut Dresden im Februar 2016 durchgeführt wurde. "Für viele Betriebe ist schon jetzt ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ein Beschäftigungs- und Investitionshemmnis. Bei einer weiteren Erhöhung des Mindestlohns oder einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage dürfte es deshalb besonders für Un- und Angelernte noch schwieriger werden, eine Beschäftigung zu finden bzw. beschäftigt zu bleiben" analysiert Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz die Ergebnisse einer sachsenweite Unternehmensbefragung.

Im Ergebnis zeichnet sich ab, dass der flächendeckende Mindestlohn in der gewerblichen Wirtschaft Sachsens eine besonders hohe Reichweite entfaltet. So mussten 54 Prozent der befragten Unternehmen zumindest für einen Teil ihrer Beschäftigten Löhne und Gehälter anheben. Zur Wahrung des innerbetrieblichen Lohnabstands hat zudem ein Drittel der betroffenen Unternehmen Löhne und Gehälter oberhalb des Mindestlohnniveaus angepasst. Bislang wurde zwar auch durch die gute konjunkturelle Lage ein Beschäftigungsabbau in der befürchteten Höhe vermieden, bei 29 Prozent der Befragten kam es jedoch nach eigenen Angaben aufgrund des Mindestlohns zu Entlassungen. Viele vom Mindestlohn betroffene Unternehmen hielten sich zudem bei Neueinstellungen und bei Investitionen (je 39 Prozent) zurück, verminderten Sonderzahlungen (33 Prozent) und die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten (32 Prozent). 58 Prozent der betroffenen Unternehmen gaben den gestiegenen Kostendruck in Form von Preiserhöhungen weiter.

Bei den Kammern besteht Konsens, dass der Gesetzgeber bei einer Anpassung des Mindestlohns Augenmaß walten lassen muss, um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft nicht zu gefährden. Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung sind aus Kammersicht generell kritisch zu bewerten, da sie marktwirtschaftliche Prozesse außer Kraft setzen.  

Hintergrund
Die staatliche Mindestlohnkommission wird bis zum 30. Juni 2016 erstmals einen Vorschlag zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2017 erarbeiten und der Bundesregierung übermitteln. In die Erarbeitung des Vorschlags sollen dabei explizit regionale Erhebungen zu Betroffenheit und Auswirkungen einfließen. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem ifo Institut Dresden eine sachsenweite Unternehmensbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Mindestlohnkommission übermittelt.

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