Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen
Innovation und Umwelt
05.04.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 30. März die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Diese Frühwarnstufe/Frühwarnung setzt verschiedene Mechanismen in Kraft. Darauf folgend gibt es später bei Bedarf eine Alarmstufe/Alarm sowie die Notfallstufe/Notfall.
Obwohl das Ministerium betont, dass aktuell keine Versorgungsengpässe bestehen, ist nun ein dadurch ermöglichtes Krisenteam zusammengetreten. Dieses analysiert und bewertet die Versorgungslage permanent, um im Bedarfsfall weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten.
Die Netzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG, sofern notwendig.
Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet und ausreichend Gas an den Märkten vorhanden.
Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutsche Wirtschaft.
Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher, von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten, gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.
Weitere Informationen und Regelungen im Notfallplan Gas.
Ansprechpartner

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