Freistaat Sachsen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern
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02.12.2020
Mit der neuen Richtlinie Lastenfahrrad wird die Beschaffung von fabrikneuen gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mittels eines Zuschusses gefördert.
Anträge können u. a. von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestellt werden.
Die Lastenräder dürfen ein Transportvolumen bis zu einem Kubikmeter und/oder eine Nutzlast von bis zu 150 Kilogramm besitzen. Pro Lastenfahrrad gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Für ein Lastenpedelec beträgt der Zuschuss bis zu 1.500 Euro.
Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt können die Antragsformulare auf der Webseite des LASuV (www.lasuv.sachsen.de) abgerufen werden.
Ansprechpartner
Regionale Standortpolitik
Dr. Tilman Schenk
tilman.schenk@ | |
Telefon | 0341 1267-1277 |
Fax | 0341 1267-1422 |