Fachkräfteallianz Leipzig: Aufruf zur Einreichung von Projekten
Standortpolitik
14.03.2022
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftebedarfs zielt der diesjährige Förderaufruf der Fachkräfteallianz Leipzig explizit auf Vorhaben ab, welche die Gewinnung von (zukünftigen) Fachkräften aus dem Ausland anstreben.
Ziel ist es, Projektideen zu fördern, die Modellcharakter für Leipzig aufweisen und nicht durch die bekannten Regelförderinstrumente förderbar sind. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen bei der Gewinnung von Fachkräften durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden.
Neben der inhaltlichen Ausrichtung auf die Gewinnung von ausländischen Fachkräften ist die Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung bindend. Damit einhergehend ist die Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von zehn Prozent durch den Projektträger. Weiterhin ist zu beachten, dass die Laufzeit der eingereichten Projektideen bis zum 31.12.2022 begrenzt ist, da das zur Verfügung stehende Regionalbudget der Fachkräfteallianz Leipzig an die Förderperiode des Jahres 2022 gebunden ist. Der Mittelverbrauch ist bis zum 28.02.2023 zu realisieren.
Die Einreichung des Projektantrags soll entsprechend der Fachkräfterichtlinie bis zum 08.04.2022 erfolgen.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind an fachkraefteallianznoSpam@leipzig.de zu senden. Die Fachkräfteallianz Leipzig nimmt eine Prüfung der eingereichten Projektvorhaben vor und wählt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die besten Konzepte aus. Anschließend erfolgt die Weiterleitung des Antrages zur Entscheidung an die Sächsische Aufbaubank.
Hintergrund
Seit April 2016 ist die Fachkräfterichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kraft, auf deren Grundlage innovative Projekte, die nicht durch die bestehenden Förderinstrumente abgedeckt werden, gefördert werden können. Für Projekte der Fachkräftesicherung sind somit finanzielle Zuwendung aus Landesmitteln von bis zu 90 Prozent der für das Vorhaben als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben möglich. Als Zuwendungsvoraussetzung sowie zur Priorisierung, Umsetzung und Begleitung von Projektinitiativen sind gemäß der Richtlinie regionale Fachkräfteallianzen zu bilden. Auch in der IHK-Region Leipzig haben sich daher entsprechende Allianzen in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig sowie im Landkreis Nordsachsen gegründet, die die Umsetzung der Fachkräfterichtlinie auf regionaler Ebene steuern.
Die IHK zu Leipzig ist Partner der Fachkräfteallianzen und wirkt aktiv an der Fachkräftesicherung auf Basis der Richtlinienvorgaben und regionalen Schwerpunktsetzungen mit.
Ansprechpartner
Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik
Martin Steindorf
martin.steindorf@ | |
Telefon | 0341 1267-1322 |
Fax | 0341 1267-1422 |