Europäischer Gerichtshof kippt Bauregellisten für Bauprodukte

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23.10.2014

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2014 (Az: C-100/13) entschieden, dass in Bauregellisten enthaltene technische Zusatzanforderungen an bereits europäisch harmonisierte Bauprodukte unzulässige Handelshindernisse darstellen.

Das ergangene Urteil bezieht sich hierbei auf folgende Produkte: "Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer", "Dämmstoffe aus Mineralwolle" und "Tore, Fenster und Außentüren". Diesen Bauprodukten wird die ordnungsgemäße Funktion schon durch harmonisierte europäische Normen nachgewiesen, sodass zusätzliche Tests für den deutschen Markt einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr darstellen.  

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Urteil auf das gesamte deutsche System der Bauregellisten übertragbar ist.

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Wirtschaftsrecht

Denis Wilde

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