EU-Nutzungsbewertung von Gesundheitstechnologien bietet Chancen für Unternehmen
Existenzgründung und Unternehmensförderung
26.01.2022
Die neue EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) sieht erstmals klinische Bewertungen von Gesundheitstechnologien auf EU-Ebene vor.
Ziel ist dabei auch, dass Unternehmen von Doppelarbeit entlastet werden. Die Verordnung trat am 11. Januar 2022 in Kraft. Die Regelungen müssen ab dem 12. Januar 2025 angewendet werden. Damit soll der Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten erleichtert und für Hersteller die Einreichung von Gesundheitstechnologien vereinfacht werden.
Der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen soll damit verringert werden, weil sie nur noch einmal die Daten und Nachweise auf EU-Ebene einreichen, die für die gemeinsame klinische Bewertung erforderlich sind.
Auch die nationalen Gesundheitsbehörden können darüber wertvolle wissenschaftliche Informationen erhalten, die sie für die Entscheidung über die Preisgestaltung und die Erstattung einer Gesundheitstechnologie benötigen.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Veranstaltungshinweis:
Am 1. März 2022 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr findet ein Online-Seminar des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) dazu statt.
Frau Prof. Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin, wird auf die wichtigsten Neuregelungen und mögliche Auswirkungen auf Hersteller eingehen.
Das Seminar ist kostenlos und richtet sich an interessierte Unternehmen der Gesundheitswirtschaft. Neben Herstellern industrieller Produkte könnten auch Leistungserbringer wie Krankenhäuser Interesse an einer Teilnahme haben.
Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
Ansprechpartner
Branchenberatung Dienstleistungen
Ilka Bornschein
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Fax | 0341 1267-1420 |