EU-Konsultation zur Ausdehnung des Schutzes geografischer Angaben auf nichtlandw

International

14.08.2014

Plauener Spitze, Glashütter Uhren, Kohrener Keramik: Die EU-Kommission will zukünftig die regionalen Angaben, die für spezifische Fertigungskompetenz oder Tradition stehen, auch für Nichtagraprodukte schützen. Sie befragt dazu die Unternehmen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Grünbuchs eine öffentliche Konsultation zu einer eventuellen Ausdehnung des Schutzes von geografischen Angaben auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse begonnen. Diese Daten sollen dazu dienen, die Herkunft von Waren zu bestimmen, sofern das Land, die Region oder der Ort eine wesentliche Eigenschaft des Erzeugnisses sind.

Deutsche Produkte (zum Beispiel Dresdner Stollen, Nürnberger Lebkuchen), die als geschützte geografische Angaben im EU-Register eingetragen sind, zeigen bereits in ihrem Namen eine enge Verbindung zur Region, in der sie hergestellt oder verarbeitet wurden.

Die EU-Kommission möchte den EU-weiten Schutz geografischer Angaben und die damit verbundenen Vorteile auch auf andere traditionelle nichtlandwirtschaftliche Produkte ausdehnen, die im kulturellen und historischen Erbe bestimmter geografischer Standorte verankert sind. Kohrener Keramik, Glashütter Uhren oder Plauener Spitze könnten folglich unter diesen Schutz fallen.

In ihrer Konsultation befragt die Kommission Hersteller, deren Interessenvertreter, Verbaucher und Behörden zur Handhabung des Schutzes geografischer Daten auf nationaler und europäischer Ebene sowie zu pozentiellen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteilen einer Ausdehnung des Schutzes.

Direkt zur deutschen Version des Grünbuchs und den darin enthaltenen Fragen, die per E-Mail bis 28. Oktober 2014 beantwortet werden können.

Ansprechpartner