Erleichterte Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert

Standortpolitik

29.09.2021

Mit der neuen Kurzarbeitergeldverordnung gelten die erleichterten Voraussetzungen beim Kurzarbeitergeld unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit für alle Betriebe bis zum 31. Dezember 2021.

Die bisherige Verordnung sah vor, dass die Erleichterungen nur dann gelten, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September begonnen wurde. Künftig profitieren demnach auch jene Betriebe von den Regelungen, die Kurzarbeit erst danach einführen.

Darüber hinaus sieht die Verordnung die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 vor, ohne dass hierfür spezielle Auflagen gelten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Ansprechpartner

Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik

Martin Steindorf

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