Erklärvideos Antragsverfahren Forschungszulage
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30.06.2022
Am 1. Januar 2020 wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft gesetzt.
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat zum Antragsverfahren mehrere Erklärvideos erstellt und kostenfrei im Netz veröffentlich.
In den verständlich aufgemachten, maximal zehn Minuten dauernden Filmen werden folgende Unterthemen bearbeitet:
- Die steuerliche Forschungsförderung im Überblick
- Das Antragsverfahren bei der BSFZ
- Förderfähig im Sinne des Forschungszulagengesetzes
- Das Prüfkriterium „Neuartigkeit“
- Das Prüfkriterium „Risiko“
- Das Prüfkriterium „Planmäßigkeit“
- Die Funktionen des Webportals der BSFZ
- Die Antragstellung im Webportal der BSFZ
- Der Aufbau des Bescheids der BSFZ
Alle Erklärvideos finden Sie hier.
Ansprechpartner

Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Jens Januszewski
jens.januszewski@ | |
Telefon | 0341 1267-1263 |
Fax | 0341 1267-1422 |