Erklärvideos Antragsverfahren Forschungszulage

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30.06.2022

Am 1. Januar 2020 wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft gesetzt.

Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat zum Antragsverfahren mehrere Erklärvideos erstellt und kostenfrei im Netz veröffentlich.

In den verständlich aufgemachten, maximal zehn Minuten dauernden Filmen werden folgende Unterthemen bearbeitet:

  • Die steuerliche Forschungsförderung im Überblick
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ
  • Förderfähig im Sinne des Forschungszulagengesetzes
  • Das Prüfkriterium „Neuartigkeit“
  • Das Prüfkriterium „Risiko“
  • Das Prüfkriterium „Planmäßigkeit“
  • Die Funktionen des Webportals der BSFZ
  • Die Antragstellung im Webportal der BSFZ
  • Der Aufbau des Bescheids der BSFZ

Alle Erklärvideos finden Sie hier.

Ansprechpartner

Foto von Jens Januszewski - Energieberater und Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt

Jens Januszewski

E-Mail jens.januszewski@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1263
Fax0341 1267-1422

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