Energiepreispauschale. Fragen und Antworten

Industrie | Bau | Landwirtschaft | Handel | Logistik | Verkehr | Medien | IT | Kreativwirtschaft | Dienstleistungen | Gastronomie | Tourismus | Freizeitwirtschaft | Innovation und Umwelt | News

30.06.2022

Die Energiepreispauschale (kurz EPP) von 300 Euro soll, laut Bundesfinanzministerium, Bevölkerungsgruppen entlasten, denen üblicherweise Fahrtkosten bei der „Einkünfteerzielung“ entstehen und die durch die Energiepreisentwicklung stark belastet sind.

Aber: Wie erhalte ich als Selbständiger die EPP? Was haben Unternehmen zu beachten? Wer ist überhaupt anspruchsberechtigt? Welche Auswirkungen hat die EPP auf die Einkommenssteuer?

Das Bundesministerium für Finanzen hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden einen Frage-Antwort-Katalog erarbeitet, welcher kostenfrei und öffentlich zugänglich ist.

Gerade die Absätze IV. unter dem Titel „Auszahlung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber“ sowie VIII. zum Steuerrecht sind allumfassend und tiefgreifend erläutert.

Das ganze Glossar FAQ EPP finden Sie hier.

Ansprechpartner

Foto von Jens Januszewski - Energieberater und Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt

Jens Januszewski

E-Mail jens.januszewski@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1263
Fax0341 1267-1422