Energiepreispauschale. Fragen und Antworten
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30.06.2022
Die Energiepreispauschale (kurz EPP) von 300 Euro soll, laut Bundesfinanzministerium, Bevölkerungsgruppen entlasten, denen üblicherweise Fahrtkosten bei der „Einkünfteerzielung“ entstehen und die durch die Energiepreisentwicklung stark belastet sind.
Aber: Wie erhalte ich als Selbständiger die EPP? Was haben Unternehmen zu beachten? Wer ist überhaupt anspruchsberechtigt? Welche Auswirkungen hat die EPP auf die Einkommenssteuer?
Das Bundesministerium für Finanzen hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden einen Frage-Antwort-Katalog erarbeitet, welcher kostenfrei und öffentlich zugänglich ist.
Gerade die Absätze IV. unter dem Titel „Auszahlung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber“ sowie VIII. zum Steuerrecht sind allumfassend und tiefgreifend erläutert.
Das ganze Glossar FAQ EPP finden Sie hier.
Ansprechpartner

Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Jens Januszewski
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