Digitalisierungsförderprogramm "go-digital" verlängert bis 2024

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07.01.2022

Das Förderprogramm "go-digital" des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) unterstützt Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben durch Zuschüsse für Beratungs- und Umsetzungsleistungen. Dienstleister können sich aktuell bis zum 28. Februar 2022 neu bzw. nachautorisieren lassen.

Die Fördermodule des Programms umfassen nunmehr fünf Bereiche, aus denen Unternehmen einen oder mehrere Schwerpunkte auswählen können: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse sowie neu Datenkompetenz und Digitalisierungsstrategie. Förderfähige Aufwände des beauftragten Dienstleisters werden für max. 30 Tagewerke mit einem Zuschuss von 50% unterstützt. Der Dienstleister muss für das Programm autorisiert sein (siehe Übersicht). Kosten für Soft- und Hardware werden nicht übernommen.

Für Dienstleister sind folgende Aspekte wichtig (siehe auch Informationen für Beratungsunternehmen):

  • Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert.
  • Für die neuen Module kann vorerst nur im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen.
  • Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein.

Alle weiteren Informationen zu den Fördermodulen sowie Antragsprozedere unterwww.bmwi-go-digital.de

Ansprechpartner

Prozessmanagement | Onlinezugangsgesetz

Jenny Krick

E-Mail jenny.krick@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1176
Fax0341 1267-1290