Click & Collect ab 15. Februar möglich
Handel | Logistik | Verkehr | Hilfen für Unternehmen
09.02.2021
Ab 15. Februar dürfen Händler in Sachsen den Service „Click & Collect“ anbieten. Damit ist es möglich, online oder telefonisch bestellte Ware unter Beachtung strenger Hygieneregeln vor Ort bei von der Schließung betroffenen Geschäften abzuholen.
Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Sofern es die Gegebenheiten vor Ort zulassen, ist auch Drive-in denkbar.
Abholungen in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollten durch Terminvergaben in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig. Durch die Einrichtung von Warteplätzen und Hinweisschildern zu allen Punkten der Abstands- und Hygienemaßnahmen muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem medizinische Masken oder eine FFP2-Schutzmaske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z. B. im Voraus, auf Rechnung oder online.
+++ Durch die Ermöglichung von „Click & Collect“ wird eine wichtige Forderung der IHK umgesetzt. Die IHK zu Leipzig hatte diese Unverhältnismäßigkeit in der Vergangenheit scharf kritisiert. Eine echte Öffnungsperspektive für den Handel ist dies jedoch noch nicht +++
Ansprechpartner

Abteilungsleiter Legal Management | Support
André Grüner
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