Bundestag und Bundesrat beschließen Mindestlohnerhöhung

Standortpolitik

07.06.2022

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 3.6.2022 die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen. Mit anschließender Zustimmung des Bunderates wird die Erhöhung zum 1. Oktober wirksam. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 9,82 Euro - das sah die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vor. Zum 1. Juli wird er auf 10,45 Euro ansteigen. Bereits drei Monate später wird der Mindestlohn in einem einmaligen Schritt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Gleichzeitig soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er künftig zum 520-Euro-Job. Die Grenze des sogenannten Übergangsbereichs („Midijobs“) wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten nur für die gesetzlich definierten Fallgruppen (z. B. Jugendliche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Praktikanten während eines Pflichtpraktikums oder eines bis zu dreimonatigen Orientierungspraktikums, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit).

 

Auf Basis einer Unternehmensbefragung haben die sächsischen IHKs bereits zu Jahresbeginn vor einer zu schnellen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro gewarnt: https://www.leipzig.ihk.de/artikel/saechsische-ihks-warnung-vor-zu-schneller-anhebung-des-mindestlohns-auf-12-euro/   

Ansprechpartner

Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik

Martin Steindorf

E-Mail martin.steindorf@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1322
Fax0341 1267-1422

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