Bundeskabinett verabschiedet ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023
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07.07.2022
Nach drei Jahren Ausnahmesituation mit hoher Neuverschuldung hat das Bundeskabinett am 01. Juli 2022 einen ersten Entwurf des neuen Bundeshaushalts 2023 auf den Weg gebracht. Erst kurz zuvor wurde der Haushalt für das laufende Jahr 2022 beschlossen.
Kürzlich haben Bundestag und -rat den Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet. Dieser ist vor allem geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs und stellt eine starke Belastung für das laufende Haushaltsjahr dar. Dahingehend wird zum dritten Mal in Folge die reguläre Obergrenze der Schuldenregel überschritten (mehr Informationen auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
Am 01. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts für 2023 sowie den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Der Entwurf des Bundeshauhalts 2023 markiert einerseits das Ende der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Schuldenregel und andererseits eine Rückkehr zu einer stabilitätsorientierten investiveren Finanzpolitik.
Trotz zusätzlicher Belastungen wie beispielsweise der Zinsanstieg innerhalb weniger Monate auf das Niveau von 2014, der für das kommende Haushaltsjahr Zinsausgaben von fast 30 Mrd. EUR (mehr als 100 % Anstieg) zur Folge hat, plant die Bundesregierung mehr Investitionen als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt betragen die Investitionen inklusive Sondereffekte im Jahr 2023 etwa 58,4 Mrd. EUR bzw. im Finanzplanzeitraum bis 2026 von rund 52 Mrd. EUR und markieren damit ein Rekordniveau mit einem Anstieg von 20,3 Mrd. EUR gegenüber der Vorkrisenzeit. Die öffentlichen Investitionen zielen insbesondere darauf ab, private Investitionen von Unternehmen zu aktivieren und technologische Innovations- und Wachstumskräfte zu stärken, so die Pläne des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Zeitplan für die kommenden Monate:
- Kabinettbeschluss zum 1. Regierungsentwurf 2023 inkl. Finanzplan bis 2026 - 01.07.2022
- Zuleitung an Bundestag und Bundesrat - 05.08.2022
- 1. Lesung im Bundestag - 06.09. bis 09.09.2022
- 1. Beratung Bundesrat - 16.09.2022
- Kabinettbeschuss über Gegenäußerung - 28.09.2022
- Beratungen im Haushaltsausschuss - 21.09. bis 10.11.2022
- Bereinigungssitzung Haushaltsausschuss - 10.11.2022
- 2./3. Lesung Bundestag - 22.11. bis 25.11.2022
- 2. Beratung Bundesrat - 16.12.2022
Auf Basis der Wirtschaftspolitischen Positionen 2022 wird die IHK zu Leipzig die Verhandlungen zu den aktuellen Haushalts- und Finanzplänen im Sinne ihrer Mitgliedsbetriebe und -unternehmen weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Parallel dazu finden gegenwärtig Haushaltsverhandlungen im Freistaat Sachsen statt. Am 12. Juli 2022 berät die sächsische Staatsregierung die einzelnen Haushaltpläne der Ministerien im Zuge einer neuerlichen Haushaltsklausur mit zeitnaher Überstellung des Doppelhaushalt 2023/24 an den Landtag. Anschließend setzen sich die Fraktionen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse mit den konkreten Inhalten des Doppelhaushalts auseinander, bevor ein finaler Haushaltsbeschluss vom Landtag Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Analog zum Verfahren des Bundeshaushalts wird sich die IHK zu Leipzig bei den Verhandlungen zum sächsischen Staatshaushalt ebenfalls aktiv einbringen.
Ansprechpartner
Wirtschaftspolitik
Jörg Rüffert
joerg.rueffert@ | |
Telefon | 0341 1267-1259 |
Fax | 0341 1267-1422 |