Bundesgerichtshof: EEG-Umlage ist nicht verfassungswidrig
Innovation und Umwelt
17.07.2014
Ein mittelständisches Textilunternehmen hatte gegen die Zahlung der EEG-Umlage geklagt, weil dieses nach seiner Auffassung eine verfassungswidrige Sonderabgabe sei. Diese Einschätzung teilte der Bundesgerichtshof (BGH) nicht.
Ein mittelständisches Textilunternehmen hatte gegen die Zahlung der EEG-Umlage geklagt, weil diese nach seiner Auffassung eine verfassungswidrige Sonderabgabe sei. Diese Einschätzung teilte der Bundesgerichtshof (BGH) nicht.
Direkt zur Entscheidung-BGH-EEG
Der BGH sieht nur dann eine Sonderabgabe, wenn die öffentliche Hand davon profitiert oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen kann. "Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts", heißt es in der Begründung. Daher unterscheide sich die EEG-Umlage grundsätzlich vom Kohle-Pfennig.
Ansprechpartner

Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Jens Januszewski
jens.januszewski@ | |
Telefon | 0341 1267-1263 |
Fax | 0341 1267-1422 |