Brennstoffumstellung. Fragen zum Genehmigungsrecht

Innovation und Umwelt

27.07.2022

Die stark gestiegenen Gaspreise lösen bei vielen Unternehmen, auch in unserem Kammerbezirk, die Suche nach Auswegen und Lösungsmöglichkeiten aus. So steht eben oftmals eine mögliche Brennstoffumstellung im Raum, welche dann wieder genehmigungsrechtliche Fragen nach sich zieht.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat nun Informationen veröffentlicht, in denen er sich damit auseinandersetzt, was genehmigungsrechtlich zu beachten ist.

Dabei schreibt der DIHK: „Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel (Dual Fuel) verfeuern können. Andere könnten von Gas- auf Kohle- oder Holzfeuerung umstellen oder mobile Anlagen einsetzen.

Ihnen stellt sich nun die Frage, ob und wie Sie Ihre bestehende Gasfeuerung umrüsten können. Neben den technischen und finanziellen Herausforderungen sind dabei auch eine Reihe rechtlicher Hürden zu berücksichtigen.

Das Wichtigste zuerst: Die rechtlichen Voraussetzungen sind ebenso vielfältig wie die in der Praxis anzutreffenden Fallkonstellationen. Deshalb sollten sich Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zuerst bei ihrer zuständigen Behörde (meist ist es die Immissionsschutzbehörde) erkundigen, ob und wie für sie ein Wechsel auf andere Energieträger möglich ist. Ob Ausnahme, Duldung oder Anzeige: Meist muss für diesen Prozess einiges an Unterlagen und Prüfungen vorbereitet werden.“

 

Das Informationsmaterial liefert konkrete Antworten zu den Fragen:

  • Wann benötigt man eine Genehmigung zur Brennstoffumstellung?
  • Was ist zu tun, wenn die Brennstoffumstellung nicht genehmigt wird?
  • Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es?
  • Wie lange dauert die Genehmigung?


Daneben verweisen wir auf die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.

Das Informationsmaterial der DIHK zum Genehmigungsrecht bei Brennstoffumstellung finden Sie hier.

Hier können Sie den Erlass des Freistaats Sachsen zu den Maßnahmen zur Überbrückung vorübergehender Engpässe bei der Gasversorgung lesen (PDF).

Ansprechpartner

Foto von Jens Januszewski - Energieberater und Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt

Jens Januszewski

E-Mail jens.januszewski@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1263
Fax0341 1267-1422

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