BGH weist Klage ab! Keine Entschädigungszahlungen für Betriebsschließungen
Recht und Steuern
24.03.2022
Am 17. März 2022 waren die Augen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer nach Karlsruhe gerichtet.
Hier entschied der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zur Causa „Haftung des Staates für Einnahmeausfälle, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.“
Der Bundesgerichtshof wies die Klage eines Inhabers eines Hotel- und Gastronomiebetriebes aus Brandenburg in dritter Instanz ab. Davor waren schon das Landgericht Potsdam sowie das Brandenburgische Oberlandesgericht mit dem Sachverhalt befasst.
Das Urteil gilt auch für weitere, in anderen Bundesländern anhängige, ähnliche Sachverhalte verhandelte Klagen als richtungsweisend.
Der vollständigen Urteilsbegründungstext sowie Informationen zum Sachverhalt, zu den zugrundeliegenden maßgeblichen Vorschriften und zum Prozessverlauf stehen Ihnen unter juris.bundesgerichtshof.de zur Verfügung.
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