Bestellung mittels Gastzugang muss möglich sein

Recht und Steuern

02.06.2022

Bei einer Online-Bestellung müssen Kundinnen und Kunden ihre persönlichen Daten angeben. Dies ist notwendig, damit die Händlerin oder der Händler die Bestellung bearbeiten kann und damit die Kaufenden ihre Waren oder Dienstleistungen erhalten.


Häufig legt die Kundin oder der Kunde hierzu bei der Bestellung ein Profil an.

Was passiert aber mit den Daten, wenn die Bestellung abgeschlossen wurde?

Dürfen diese als Profil beim Unternehmen gespeichert bleiben?

Und wie sieht es in dem gesamten Regelwerk mit den Gastzugängen aus, für die es ja keine Willenserklärung zur Sammlung personenbezogener Daten braucht?

Hierzu haben die gemeinsamen Aufsichtsbehörden von Bund und Länder für den Datenschutz (die Datenschutzkonferenz) nun klar Stellung bezogen.

 

Den vollständigen Beschluss der Datenschutzkonferenz können Sie hier nachlesen.

Ansprechpartner

Foto von Uwe Bock - Mitarbeiter Wirtschaftsrecht und Geschäftsfeldmanager Recht und Steuern
Wirtschaftsrecht | Geschäftsfeldmanager Recht und Steuern

Uwe Bock

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