Besondere Ausgleichsregel bis 30. September 2014 beantragen
Innovation und Umwelt
03.07.2014
Noch ist das neue EEG nicht in Kraft, dennoch rückt mit dem 30. September die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Besondere Ausgleichsregel näher. Alle Unternehmen, die in die Ausgleichsregel wollen, müssen bei einem Stromverbrauch über fünf Gigawattstunden nach § 64 EEG 2014 ein Energiemanagementsystem nach 50001 bzw. einen Eintrag in das EMAS-Register nachweisen.
Noch ist das neue EEG nicht in Kraft, dennoch rückt mit dem 30. September die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Besondere Ausgleichsregel näher. Alle Unternehmen, die in die Ausgleichsregel wollen, müssen bei einem Stromverbrauch über fünf Gigawattstunden (GWh)nach § 64 EEG 2014 ein Energiemanagementsystem nach 50001 bzw. einen Eintrag in das EMAS-Register nachweisen.
Für das Antragsjahr 2015 wurde eine Übergangsregelung für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter zehn GWh durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.
Direkt zu den Hinweisen zur Zertifizierung 2014 ‒ Erläuterungen zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014
Unternehmen müssen dem BAFA keine Bescheinigung vorlegen, wenn sie nachweisen können, dass sie dazu bis zum 30. September 2014 nicht in der Lage waren.
Diesen Nachweis können die betroffenen Unternehmen dem BAFA durch die Erklärung eines Zertifizierungsunternehmens erbringen, dass
- sie den Betrieb eines Energie- und Umweltmanagementsystem nicht rechtzeitig aufnehmen konnten (Unternehmensseite) und/oder
- dass in der Kürze der für die Antragstellung verbleibenden Zeit (wegen Kapazitätsauslastung im Zusammenhang mit der Ausschlussfrist) kein Zertifizierungsprozess möglich war (Zertifiziererseite).
Ausreichend ist die Erklärung eines Zertifizierungsunternehmens mit aktueller Akkreditierungs- oder Zulassungsurkunde, die vor dem 1. Oktober 2014 datiert sein muss.
Ansprechpartner

Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Jens Januszewski
jens.januszewski@ | |
Telefon | 0341 1267-1263 |
Fax | 0341 1267-1422 |