Beihilfe zur Berufsausbildung
Aus- und Weiterbildung
09.07.2014
Jugendliche, die während ihrer dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus wohnen, können bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Wohnsituation und dem Einkommen des Auszubildenden und der Eltern. Anträge für die Beihilfe gibt es in den Geschäftsstellen der jeweiligen Arbeitsagentur. Ein BAB-Rechner unterstützt bei der Berechnung der Zuschüsse.
Ansprechpartner

Aus- und Weiterbildungsberatung
Gabriele Seifert
gabriele.seifert@ | |
Telefon | 0341 1267-1360 |
Fax | 0341 1267-1422 |