Ausstellung von Carnet A.T.A. nach Katar

International

27.09.2022

Berufsausrüstung für FIFA World Cup 2022

Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft teilt die Industrie- und Handelskammer von Katar (QCCI) mit, dass die Zollbehörde vorübergehend die Einführung von Berufsausrüstung mit einem Carnet A.T.A. genehmigt.

Diese Ausnahme gilt nur im Zusammenhang der FIFA Fußballweltmeisterschaft im Zeitraum von Oktober bis Ende Dezember 2022. Für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung wird empfohlen, im Feld C „Verwendungszweck der Waren“ des Carnet-Deckblatts und der Trennabschnitte „Professional Equipment / FIFA World Cup 2022 anzugeben.

Das endgültige Datum für die Wiederausfuhr wird von den katarischen Zollbeamten zum Zeitpunkt der Einreise festgelegt.

Quelle: DIHK

Ansprechpartner

IHK-Service

Anne Gerritzen

E-Mail anne.gerritzen@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1268
Fax0341 1267-1126

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