Assistierte Ausbildung hilft Betrieben und benachteiligten Jugendlichen
Aus- und Weiterbildung
05.03.2015
Mit der so genannten Assistierten Ausbildung kann benachteiligten Jugendlichen sowie deren Ausbildungsbetrieben vor und während der betrieblichen Berufsausbildung individuell und "aus einer Hand" geholfen werden.
Durch das neue Instrument der Assistierten Ausbildung im Recht der Arbeitsförderung sollen mehr benachteiligte junge Menschen intensiv auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet und zum erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung geführt werden. Damit sollen mehr Jugendliche in und durch die Ausbildung gebracht werden. Unternehmen wiederum sollen dazu ermutigt werden, auch benachteiligten Jugendlichen die Chance auf eine Ausbildung zu geben.
Mit Assistierter Ausbildung und mehr ausbildungsbegleitenden Hilfen wird der Bund künftig junge Menschen bei ihrer betrieblichen Berufsausbildung im Dualen System stärker unterstützen. Auch Betriebe können über die Assistierte Ausbildung Hilfe bekommen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen wurden am 26.Februar 2015 vom Bundestag beschlossen (vgl. Bundestags-Drucksache 18/4114).
Die Assistierte Ausbildung wird von den Agenturen für Arbeit und von den Jobcentern angeboten.
Ansprechpartner

Aus- und Weiterbildungsberatung
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