Anträge für sächsisches Investitionsprogramm bald wieder möglich
Existenzgründung und Unternehmensförderung
22.02.2022
Der Fördertopf im Programm „Regionales Wachstum“ 2022 ist mit knapp 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln gefüllt. Zielgruppe des Programms sind kleinere Unternehmen mit überwiegend regionalem Ansatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen Sachsens.
Das Programm bleibt weitgehend branchenoffen, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dazu zählen Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungs-Branche. Die Investitionsvorhaben müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen, jedoch außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz realisiert werden.
Dabei werden Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern, unterstützt.
Es wird ein anteiliger Zuschuss von in der Regel 25 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahme gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent.
Die Antragstellung ist ab dem 1. März 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) möglich. Weitere Informationen sowie Antragsformulare und –hilfen.
Ansprechpartner
Steuern und Gewerberecht
Jens Bierstedt
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