Aktuelle Informationen zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Recht und Steuern

08.03.2022

Das Transparenzregister ist im Jahr 2017 durch eine entsprechende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) eingerichtet worden.

Es sieht Angaben zu den Eigentümerstrukturen, das bedeutet zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen vor.

Dieses Thema erlangt jetzt gesteigerte Relevanz, weil in diesem Jahr gestaffelt die Mitteilungspflicht für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften einsetzt.

Wortwörtlich äußert sich das Land Sachsen folgendermaßen: „Bislang mussten Angaben nur dann an das Transparenzregister gemeldet werden, wenn sich diese nicht bereits aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister ergaben, sogenannte „Mitteilungsfiktion“. Die Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister galt in diesen Fällen als erfüllt.
 
Mit den zum 1. August 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Geldwäschegesetzes durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz sind die bislang in § 20 Absatz 2 GwG enthaltenden Mitteilungsfiktionen ersatzlos weggefallen.
 
Das Transparenzregister ist nunmehr als Vollregister anzusehen. Somit sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.“

Weitere gesetzliche Informationen zum Transparenzregister, zu den Übergangsfristen, den Pflichten auch für ausländische Vereinigungen, den Eintragungen, Gebühren und weitere relevante Auskünfte finden Sie hier.

Weitere Informationen und FAQ zum Transparenzregister finden Sie unter "Downloads".

 

Ansprechpartner

Foto von Uwe Bock - Mitarbeiter Wirtschaftsrecht und Geschäftsfeldmanager Recht und Steuern
Wirtschaftsrecht | Geschäftsfeldmanager Recht und Steuern

Uwe Bock

E-Mail uwe.bock@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1410
Fax0341 1267-1123

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