Änderungen bei Carnets Russland, Belarus und Ukraine
International
24.03.2022
Die EU-Finanzsanktionen gegen Russland und Belarus sorgen für Änderungen bei der Ausstellung von Carnets, den Zolldokumenten für den Auslandswarenverkehr.
Somit können über Euler-Hermes bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus mehr erfolgen.
Deshalb wird darauf hingewiesen, dass wir zur Zeit keine Carnets für Russland und Belarus ausstellen dürfen.
Diese Regelung gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets.
Ersatz-Carnets für verlorengegangene Carnets, die vor In-Kraft-Treten der jüngsten EU-Sanktionen ausgestellt wurden, können dagegen weiterhin beantragt werden.
Für die Ukraine sind Carnets zwar grundsätzlich weiter möglich, allerdings besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass Carnet-Waren in der Ukraine teilweise oder ganz zerstört werden, bzw. dass die Waren nicht mehr zurücktransportiert werden können. Wir raten vorerst davon ab, Carnets für die Ukraine zu beantragen.
In Ausnahmefällen ist dies nur durch Abgabe einer schriftlichen Risikoübernahmeerklärung des Antragstellers möglich. Bitte sprechen Sie uns hierfür rechtzeitig an.
Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen EU-Sanktionsvorschriften.
Ansprechpartner
Außenwirtschafts- und Zollrecht
Nadine Thieme
nadine.thieme@ | |
Telefon | 0341 1267-1320 |
Fax | 0341 1267-1126 |