Änderungen bei Bezug von Elterngeld beschlossen
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18.02.2021
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 den Gesetzesbeschluss zur Reform des Elterngeldes gebilligt. Damit kann das Gesetz in großen Teilen zum 1. September 2021 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht zusätzliche und flexiblere Angebote zur Nutzung des Elterngeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige vor. Die Höchstarbeitsgrenze wird für die Dauer des Elterngeldbezugs von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht. Weitere Änderungen betreffen die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Dieser soll künftig statt fest für vier auch für zwei oder drei Monate beantragt werden können. Darüber hinaus erhalten künftig nur noch die Paare Elterngeld, die weniger als 300.000 Euro im Jahr verdienen - diese Grenze lag bisher bei 500.000 Euro.
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