Abbrechen einer eBay-Auktion kann teuer werden
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27.11.2014
Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadenersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 28 U 199/13).
Eine Unternehmerin stellte ein Produkt mit einem Startpreis von einem Euro auf eBay zum Verkauf ein. Während der noch nicht beendeten eBay-Auktion verkaufte die Unternehmerin den Gabelstapler für 5.355 Euro anderweitig und brach anschließend die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Gebot von 301 Euro vor. Der zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietende klagte auf Schadenersatz und hatte Erfolg.
Gebote dürfen nur aus berechtigten Gründen zurückgenommen werden, so das Gericht. Solche Gründe lagen jedoch nicht vor, sodass das Gericht den Gewerbetreibenden zu einem Schadenersatz in Höhe von 5.054 Euro verurteilte.
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Wirtschaftsrecht
Denis Wilde
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