6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung verabschiedet

Innovation und Umwelt

14.08.2014

Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat der 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) zugestimmt. Mit der 6. Novelle wird eine EU-Richtlinie, in der neu definiert wird, was Verpackungen sind und was nicht, umgesetzt. Die 7. Novelle schafft die sogenannte Selbstentsorgung am "Point of Sale" ab und schränkt die Branchenlösung ein.

Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat der 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) zugestimmt.

Mit der 6. Novelle wird eine EU-Richtlinie, in der neu definiert wird, was Verpackungen sind und was nicht, umgesetzt. Die 7. Novelle schafft die sogenannte Selbstentsorgung am „Point of Sale“ (PoS) ab und schränkt die Branchenlösung ein. Sie tritt mit unterschiedlichen Fristen in Kraft: Das PoS-Verbot am 1. Oktober 2014, die Einschränkung der Branchenlösungen zum 1. Januar 2015.

Weiterführende Informationen des Bundesministerium für Umwelt, Nauturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

Ansprechpartner

Umweltberatung

Jörg Schulze

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