Kammerzugehörigkeit

In den Industrie- und Handelskammern in Deutschland gilt die Pflichtmitgliedschaft. Die für die Pflichtmitgliedschaft notwendigen Kriterien, werden in den gesetzlichen Grundlagen geregelt.

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IHK-Beitrag

Der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer ist nach der Leistungskraft des Unternehmens gestaffelt und wird auf der Grundlage des Gewerbeertrages oder des Gewinnes des Unternehmens berechnet.

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