Erneute Änderung der Krankengeldregelung für freiwillig versicherte Selbstständige

Die Neuregelung, wonach freiwilig versicherte Selbstständige generell keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, wird voraussichtlich rückgängig gemacht, da das Angebot der Kassen an Wahltarifen begrenzt ist, mit diesen Wahltarifen eine 3-jährige Bindungsfrist einhergeht und für ältere Selbstständige die anderweitige private Absicherung häufig sehr teuer ausfällt. Auch die IHK-Organisation hatte das Bundesministerium für Gesundheit auf mögliche Schwierigkeiten bei den Selbstständigen hingewiesen.

Laut eines Gesetzesvorhabens der Koalition sollen Selbstständige nun die Möglichkeit bekommen, unter Zahlung des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 Prozent das Krankengeld mit zu versichern. Dieses wird dann ab der 7. Krankheitswoche gezahlt. Alternativ können Sie einen reduzierten Beitragssatz zahlen, verzichten damit aber auf die Absicherung des Krankengeldes.

Die Änderung soll rückwirkend zu Beginn des Jahres in Kraft treten. Für bereits abgeschlossene private Versicherungen soll voraussichtlich ein Sonderkündigungsrecht gelten. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.  

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