Ab 1. August 2010 gilt gesetzlicher Mindestlohn in der Pflegebranche
Der Pflegemindestlohn beträgt 8,50 Euro (West) beziehungsweise 7,50 Euro (Ost). Erhöhungen jeweils um 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013. Der Mindestlohn für die Pflegebranche ist künftig für alle in Deutschland in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Pflegeunternehmen.
Die Verordnung zum Pflegemindestlohn vom 14.07.2010 ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Bis Ende 2011 soll eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne erfolgen. Damit soll überprüft werden, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.
Weitere Informationen zum Mindestlohn in der Pflegebranche erhalten sie auf den Seiten der Bundesregierung. Allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen und geltenden Mindestlöhnen erhalten sie auf den Seiten des BMAS.