Ab dem 1. Oktober 2013 gelten neue Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen. Kammern und Verbände haben erreicht, dass für die Steuerbefreiung neben der Gelangensbestätigung auch alternative Nachweise anerkannt werden. In Detailfragen besteht aber noch Korrekturbedarf an der Neuregelung.
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Für die Ermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer gelten seit Jahresbeginn 2013 neue Bedingungen. Die Durchführungsbestimmungen werden derzeit noch überarbeitet. Bis zur Fertigstellung gelten vorläufige Regelungen.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November 2012 das Jahressteuergesetz 2013 und das Unternehmensteuerreformgesetz abgelehnt. Gesetzliche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung können damit vorerst nicht in Kraft treten.
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Um die Ermäßigungen bei der Strom- und Energiesteuer in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes künftig Voraussetzungen erfüllen. Dies hat der Deutsche Bundestag jetzt beschlossen. Er setzt damit Vorgaben der Europäischen Union um.
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