IHK-Organisation schlägt Änderungen der Hinzuverdienstregelungen bei ALG II vor
Die Hinzuverdienstregelungen im Rahmen des Arbeitslosengeld II (ALG II) sind so konzipiert, dass es sich für Empfänger von ALG II finanziell oft nicht lohnt, durch eine Vollzeit- beziehungsweise vollzeitnahe Tätigkeit den Weg aus der Hilfebedürftigkeit zu suchen. Gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft schlägt die IHK-Organisation deshalb eine Änderung der Freibetragsregelung beim ALG II vor.