Belastungen der Unternehmen durch steigende Insolvenzgeldumlage begrenzen
IHK-Organisation: Krisenbedingte Mehrausgaben auf mehrere Jahre verteilen
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wurde zum 1. Januar 2010 von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent des umlagepflichtigen Bruttoentgelts erhöht. Dieser Anstieg trägt sowohl der wirtschaftlichen Entwicklung des Jahres 2009 sowie der erwarteten Entwicklung 2010 Rechnung. Die damit einhergehende Zunahme der Lohnzusatzkosten ist gerade in Krisenzeiten kontraproduktiv und stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK-Organisation das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Schreiben gebeten, Möglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, die kurzfristig Entlastung bringen können. In einem Antwortschreiben hat das BMAS zugesagt, den Vorschlag, die krisenbedingten Mehrausgaben für das Insolvenzgeld auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, um eine hohe Belastung gerade in schwierigen Zeiten zu vermeiden, zu prüfen. Die derzeitige Regelung des § 360 Satz 1 SGB III stehe zwar einer solchen Verteilung entgegen. Um dem Effekt des Ansteigens der Insolvenzgeldumlage in Krisenzeiten entgegenwirken zu können, lasse das BMAS aber derzeit potenzielle Änderungen des § 360 SGB III prüfen. Dies betreffe bereits auch die Ausgaben für das Jahr 2010.
Aus Sicht des BMAS nicht realisierbar sind die Vorschläge, den Fehlbestand der Bundesagentur für Arbeit beim Insolvenzgeld aus dem Jahr 2009 über Steuermittel, statt über die Insolvenzgeldumlage des Jahres 2010 zu finanzieren und den Insolvenzgeldanspruch auf 80 Prozent des Nettolohns abzusenken.